Erbrecht und Vermögensnachfolge

HANF OBERMANN berät auch bei der Vorbereitung einer geordneten Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Neben der Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen und sonstigen letztwillige Verfügungen begleiten die Notare Vermögensübertragungen zu Lebzeiten („vorweggenommene Erbfolge“).

 

Im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge berät die Kanzlei bei folgenden Themen:

 

  • letztwillige Verfügungen / Testamente
  • Erbverträge
  • Unternehmensnachfolgeverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Erbschaftsausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen

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