Die Kanzlei berät auch umfassend auf dem Gebiet des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. HANF OBERMANN begleitet Privatpersonen und Unternehmen sowohl bei Gründungen, Kapitalmaßnahmen, Kauf- und Abtretungsverträgen, als auch bei der Liquidation der betroffenen Gesellschaften. Zur notariellen Tätigkeit gehören auch Beurkundungen zu Umwandlungsmaßnahmen wie Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Unternehmen und Beurkundung von Anteilskaufverträgen und Anteilsverpfändungen. Die Kanzlei ist häufig angefragt von größeren wirtschaftsberatenden Anwaltssozietäten und regelmäßig mit der Beurkundung von umfangreichen M&A-Transaktionen betraut, auch mit internationalem Hintergrund.
Im Gesellschaftsrecht betreut und begleitet HANF OBERMANN Unternehmen insbesondere bei folgenden Maßnahmen:
SOZIETÄT
LEISTUNGEN
NOTARE UND RECHTSANWÄLTE
BROSCHÜREN
KARRIERE