Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei berät auch umfassend auf dem Gebiet des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. HANF OBERMANN begleitet Privatpersonen und Unternehmen sowohl bei Gründungen, Kapitalmaßnahmen, Kauf- und Abtretungsverträgen, als auch bei der Liquidation der betroffenen Gesellschaften. Zur notariellen Tätigkeit gehören auch Beurkundungen zu Umwandlungsmaßnahmen wie Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Unternehmen und Beurkundung von Anteilskaufverträgen und Anteilsverpfändungen. Die Kanzlei ist häufig angefragt von größeren wirtschaftsberatenden Anwaltssozietäten und regelmäßig mit der Beurkundung von umfangreichen M&A-Transaktionen betraut, auch mit internationalem Hintergrund.

 

Im Gesellschaftsrecht betreut und begleitet HANF OBERMANN Unternehmen insbesondere bei folgenden Maßnahmen:

 

  • Unternehmensgründungen (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften)
  • Unternehmenskäufen und M&A Transaktionen
  • Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Satzungsänderungen
  • Kapitalmaßnahmen
  • Beurkundung von Hauptversammlungen und Gesellschafterbeschlüssen
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, Prokuristen
  • Verpfändung von Gesellschaftsanteilen und Mitgliedschaftsrechten (Share und Interest Pledge Agreements)
  • Gründung von Projektgesellschaften

LEISTUNGEN

NOTARE UND RECHTSANWÄLTE

BROSCHÜREN

KARRIERE